Fahrdienst

Der Fahrdienst stellt eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) dar. Der Fahrdienst soll Ihnen Transporte zu Fahrtzielen ermöglichen, an denen Sie insbesondere Gelegenheit zum Umgang und der Begegnung mit anderen Menschen haben, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Ausgeschlossen sind Fahrten: - zu ärztlichen und therapeutischen Behandlungen, Krankengymnastik, prothetischer Versorgung und dergleichen - zum Besuch von Arbeitsstätten, Schulen, Tagesstätten, Tagespflege und dergleichen - im Rahmen von Erholungs-/Urlaubsreisen, Umzügen und dergleichen.

 

Weitere Informationen stellt Ihnen der Bezirk Mittelfranken zu Verfügung.