Fahrdienst

Was ist, wenn ein Mensch mit Behinderung oder mit einem (Elektro)Rollstuhl ins Theater, ins Stadion oder zu einer anderen Veranstaltung möchte und sich ein gewöhnliches Taxi nicht für den Transport eignet? Nicht behinderte Menschen haben hier keine Probleme - rein ins Auto und ab.

Für Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität bis hin zu einer Behinderung gestaltet sich dieses Vorhaben wesentlich hindernisreicher.

Wenn sie kein eigenes Fahrzeug lenken, oder am Verkehr nicht teilnehmen können sind sie auf die Unterstützung eines Fahrdienstes angewiesen.

 

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen, mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben erleichtern und leichter eine Integration erreichen.

 

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner wenn's um den Transport für mobilitätseingeschränkte Menschen geht.

 

Grundsätzlich sind Fahrdienste Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz (§ 61 SGB XII) und werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es herrscht aber häufig Ungewissheit hinsichtlich der Kostenübernahme von Behindertenfahrdiensten. 

Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig.