Wie können Abstandsregeln eingehalten werden?
NeaWiS ist ein digitaler Wegweiser zu den Versorgungsstrukturen im Gesundheits- und Sozialbereich für ältere Menschen, pflegende Angehörige und Dienstleister im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck und besuchen Sie das Portal
Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Doch nur bei schweren Beeinträchtigungen der Mobilität ist eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrt möglich. Mit dem Pflegstärkungsgesetz werden Krankenfahrten einfacher. Von der neuen Regelung profitieren Heimbewohner und Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkungen.
Seit 1. Januar 2019 brauchen Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte
Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, die auf Muster 4 ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, da die Genehmigung als
erteilt gilt (Genehmigungsfiktion).
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für
Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
Voraussetzungen zur Übernahme von Fahrkosten
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Krankenfahrt übernehmen, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Anpassung des Verordnungsformulars (Muster 4) steht noch aus. Die Vertragspartner haben deshalb vereinbart, dass Ärzte für die Pflegegrade 3 bis 5 weiterhin das Formularfeld "Dauerhafte Mobilitätseinschränkung" ("Merkzeichen "aG", "BI", "H" oder Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt") verwenden. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 darf das Feld nur angekreuzt werden, wenn der Betroffene in seiner Mobilität tatsächlich eingeschränkt ist.
Auftragsannahme:
Montag – Freitag
07:00 – 20:00 Uhr
Samstag - Sonntag
08:00 - 18:00 Uhr
Egenhausen 111
Telefon: 09844 - 95 910
Fax: 09844 - 95 911
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