Zuzahlung

  • AOK
    • Werden Fahrkosten übernommen, zahlen Sie pro Fahrt zehn Prozent des Fahrpreises zu, mindestens fünf und maximal zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Auch für Kinder und Jugendliche ist die volle Zuzahlung zu leisten.
  • BARMER
    • Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sie zahlen jedoch niemals mehr als die tatsächlichen Kosten. Auch Kinder unter 18 Jahren sind an Fahrkosten zu beteiligen. Ausnahme: Bei bestimmten Serienfahrten wie z.B. zur onkologischen Strahlenbehandlung oder onkologischen Chemotherapie leisten Sie bei der BARMER nur für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie eine Zuzahlung.
  • DAK
    • Für Fahrkosten, die die für Sie übernimmt, sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor. Die Zuzahlung wird für jede einzelne Fahrt erhoben. Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als Einzelfahrt. Die Zuzahlungshöhe beträgt 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 und maximal 10 Euro. Die Zuzahlung für die Fahrkosten gilt auch für Kinder.
  • Techniker Krankenkasse
    • Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, unabhängig von Ihrem Alter. Dies gilt für jede Fahrt und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.

 

Für die Fahrtkostenerstattung werden die Fahrkarten und Fahrscheine im Original benötigt. Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit uns ist für die Kostenübernahme eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können nur erstattet werden, wenn die Fahrt vorher durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurde.